Flugzeuge direkt über Selbeck - eine Situation, die wir oft erleben. Das sollten wir nicht hinnehmen, insbesondere in der Nacht. Wir können jedoch etwas dagegen tun, wenn wir irreguläre Flugbewegungen melden, sei es, dass sie von der Flugroute abweichen und direkt über Selbeck fliegen oder das Nachtflugverbot missachten.
Wichtig ist, alles zu dokumentieren: Tag, Uhrzeit, Ort und Fluggesellschaft, falls erkennbar
Die Informationen können dann weitergegeben werden an folgende Beschwerdestelle:
Stadtverwaltung Mülheim
Herr Stallmann
Amt für Umweltschutz
0208 455-7021
Auch der Flughafen Düsseldorf und die Deutsche Flugsicherung müssen sich darum kümmern.
Im Anhang eine weitere wertvolle Hilfe:
Anhang:
Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm e. V.
Auf dem Gelände der ehemaligen Umspannanlage an der Kölner Straße will die RWE-Tochter Westnetz eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von einem Megawatt errichten. Damit können rechnerisch ca. 320 Haushalte versorgt werden.
Die Planungen sind mit der Stadt abgestimmt und konnten im Zeitraum vom 2. Nov. bis zum 30. Nov. 2016 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt eingesehen werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Mülheim. Im Rahmen der Umsetzung der Planung soll das kontaminierte Areal durch eine Oberflächenabdichtung gesichert werden.
Im Mai 2017 hat sich ein neuer Förderverein zur Unterstützung der im Fliednerdorf lebenden Menschen mit Behinderung gegründet. Der Verein möchte vor allem Initiativen und Projekte unterstützen, wie z. B. Ausflüge, Fahrten und Feste. Dabei ist der Förderverein natürlich auf finanzielle Unterstützung durch Spenden angewiesen.
Mehr Informationen zum Förderverein können Sie der Anlage entnehmen.
Anlage:
Briefkopf für Bürgerverein Selbeck-1.odt (Förderverein Theodor-Fliedner-Stiftung)
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. hat eine Volksinitiative nach Artikel 67 der Landesverfassung gegen die Erhebung von Straßenbau- Beiträgen ins Leben gerufen. Mit etwa 66.000 Unterschriften von Stimmberechtigten aus NRW wird der Landtag gezwungen, sich mit der Abschaffung des Beitrages zu beschäftigen. Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in NRW haben.
Mehr informationen können Sie dem Informationsflyer in der Anlage entnehmen. Falls Sie sich beteiligen wollen, können Sie per E-Mail ein entsprechendes Formular anfordern (siehe Link), dass Sie dann ausdrucken, ausfüllen und per Post zurückschicken müssen (Adresse: BdSt NRW, Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf).
Anlage:
Auf Einladung des Fördervereins für die in der Theodor Fliedner Stiftung/Das Dorf-Mülheim lebenden Menschen mit Behinderung e. V. hatte der Vorstand des SBV Gelegenheit das Dorf, seine Geschichte und die Aktivitäten des Fördervereins kennenzulernen.