Der vom Umweltamt erstellte Lärmaktionsplan ( siehe auf der Stadtseite unter Anlagen: Lärmaktionsplan) liegt seit Oktober 2013 vor. Auf Grund einer 2002 von der EU erlassenen Umgebungslärmrichtlinie sind die Gemeinden verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan vorzulegen. Eine zusammenfassende Darstellung der Inhalte des Lärmaktionsplanes kann dem anliegenden Beitrag der WAZ vom 3.11.2013 (Anlage 1) entnommen werden. Doch welche Ergebnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen ergeben sich konkret für den Ortsteil Selbeck:
Hinsichtlich des Lärmschwerpunktes Straßenverkehr haben die durchgeführten Messungen ergeben, dass im Bereich Selbeck entlang der Kölner Str. der zulässige Lärmpegel von 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht überschritten wird. Insoweit ist hier in Selbeck Handlungsbedarf. Mittelfristig plant die Stadt daher in allen relevanten Bereichen, bei denen Geschwindigkeiten oberhalb Tempo 30 zugelassen sind und eine grundlegende Erneuerung ansteht (siehe Beschlussvorschlag ST 1, Anlage 2), den sogenannten "Flüsterasphalt" einzubauen. Dies würde zu einer Reduzierung der Lärmbelastung um hörbare 6 dB (A) führen. (Zum Vergleich: bei einer Verringerung des Schalls um 10 dB (A) wird der Lärm nur noch halb so laut empfunden.)
Wann die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist bisher nicht bekannt. Der SBV wird allerdings darauf dringen, den Bereich der Kölner Str. in Selbeck vorrangig zu behandeln.
Anlagen: